Kosten außerhalb Familienrecht

Kosten außerhalb des Familienrechts

Meine Leistungen außerhalb des Ehe- und Familienrechts (siehe im entsprechenden Menüpunkt) rechne ich im Allgemeinen mit einem Stundensatz von EUR 300,00 zuzüglich 20 % USt ab. Sonder-, Stunden-und Pauschalvereinbarungen sind in allen Bereichen je nach beauftragter Tätigkeit im Einzelfall möglich.

Was Sie über das Honorar des Rechtsanwalts wissen sollten: